IT-Planungsrat | 22.03.2017 | 22. Sitzung | Beschluss 2017/12
- Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat beschließt, das IT-Verfahren Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) ab dem 01.04.2017 als Anwendung gemäß der jeweils geltenden Regelung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats zu führen.
- Die Teilnahme an der Nutzung der Anwendung erfolgt auf freiwilliger Basis. Von Eigenentwicklungen ist jedoch abzusehen. Die Teilnahme ist gegenüber der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats zu erklären.
https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2017-12
IT-Planungsrat | 24.06.2020 | 32. Sitzung | Beschluss 2020/32
- Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat unterstützt grundsätzlich die Einführung von OSiP.
- Der IT-Planungsrat bittet Nordrhein-Westfalen, mit FITKO AöR und dem Lenkungsausschuss OSiP, weitere Abstimmungen vorzunehmen und erneut zu berichten.
- Der IT-Planungsrat bittet den Bund und die Länder, beim Entwurf von Gesetzen und Verordnungen, die die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen betreffen, die OSiP-Architektur zu berücksichtigen.
- Länder, die bereits eine etablierte anderweitige Lösung anwenden, können diese weiternutzen, sofern sie einem bund- und länderübergreifenden Datenaustausch nicht entgegensteht.
https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2020-32
IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/13
- Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat stimmt der Übernahme des IT-Verfahrens „Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)“ zum 1.1.2022 als Produkt ins Portfolio der FITKO zu und stellt die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Er bittet Nordrhein-Westfalen, zusammen mit dem OSiP-Lenkungsausschuss das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Der IT-Planungsrat bittet die Länder, OSiP einzusetzen oder anzubinden.
https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2021-13